Noch stehen dort Bäume. Sie spenden Schatten, speichern Wasser, bieten Tieren Rückzugsraum und bilden einen der wenigen größeren grünen Bereiche mitten in der Linder Siedlung. Doch auf einem Teil des Waldstücks an der Leipziger Straße könnte künftig ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen stehen. Obwohl die Stadt Oberasbach das Vorhaben bislang ablehnt, hat sich die Ausgangslage überraschend verändert: Das Landratsamt Fürth bewertet das Grundstück anders als die Stadt und stellt dem Bauherrn eine grundsätzliche Bebauung in Aussicht.
Für viele Anwohner geht es deshalb um weit mehr als um ein einzelnes Bauprojekt. In einem gemeinsamen Schreiben an Bürgermeister, Bauausschuss und Stadtrat verweisen sie auf die Bedeutung des Waldes für das örtliche Klima, den Wasserhaushalt und als Lebensraum für Tiere. Sie sprechen von der «einzigen grünen Lunge», die der Linder Siedlung noch geblieben sei. Bereits im Juli hatten zahlreiche Anwohner gegen die geplante Bebauung protestiert und Unterschriften eingereicht.
Am Montag beschäftigte sich der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss erneut mit dem Vorhaben. Zahlreiche Anwohner verfolgten die öffentliche Sitzung. Neben dem möglichen Verlust des Waldstücks beschäftigt sie auch die Frage, wie eine größere Baustelle in dem engen Wohngebiet überhaupt abgewickelt werden könnte. Die Leipziger Straße ist schmal, auch die angrenzenden Seitenstraßen bieten nur begrenzt Platz.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten und neun Doppelparkern auf den Grundstücken mit den Flurnummern 309/1 und 309/2 an der Leipziger Straße 1. Bereits in seiner Sitzung vom 15. Juli hatte der Ausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben nicht in Aussicht zu stellen.
Die Stadtverwaltung ordnete das Grundstück dem Außenbereich zu. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche für eine forstwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Nach Auffassung der Verwaltung würde eine Bebauung deshalb öffentlichen Belangen widersprechen.
Landratsamt bewertet Grundstück anders
Ende Juli erreichte die Stadt jedoch ein Schreiben des Landratsamtes Fürth. Die Kreisbehörde kommt darin zu einer anderen rechtlichen Einschätzung: Sie ordnet die Fläche dem sogenannten Innenbereich zu. Das verändert die planungsrechtliche Ausgangslage erheblich.
Während die Stadt das Vorhaben bislang nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches und damit nach den Regeln für den Außenbereich bewertet hatte, sieht das Landratsamt Paragraf 34 als maßgeblich an. Danach kann ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils grundsätzlich zulässig sein, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Zur Begründung führte das Landratsamt aus, dass in der näheren Umgebung bereits Grundstücke mit vergleichbaren überbauten Flächen und einer vergleichbaren wahrnehmbaren Geschossigkeit vorhanden seien.
Das Landratsamt stellt dem Bauherrn deshalb die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in Aussicht. Eine endgültige Baugenehmigung ist damit allerdings noch nicht verbunden.
Ausschuss zeigt sich überrascht
In der Sitzung stieß die Einschätzung des Landratsamtes auf deutliche Kritik.
Dr. Jürgen Schwarz-Boeck erklärte für die CSU, die Stellungnahme ändere nichts an der Auffassung seiner Fraktion. Das Grundstück liege aus ihrer Sicht weiterhin im Außenbereich. Falls notwendig, müsse auch eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen werden.
Bürgermeister Thomas Diebenbusch berichtete, dass die Stadt beim Landratsamt eine ausführlichere Begründung für dessen Einschätzung angefordert habe.
Simon Rötsch von den Grünen erklärte, die Stadt sei bei der rechtlichen Bewertung zwar auf die Einschätzung des Landratsamtes angewiesen. Die knappe Begründung reiche aus seiner Sicht allerdings nicht aus. Zu prüfen sei zudem, welche eigenen planerischen Möglichkeiten der Stadt noch zur Verfügung stünden.
Auch Franz Forman von den Freien Wählern zeigte sich überrascht. Er verwies darauf, dass in der Stellungnahme des Landratsamtes der Flächennutzungsplan aus seiner Sicht keine ausreichende Rolle spiele. Dort ist für die betreffende Fläche eine forstwirtschaftliche Nutzung dargestellt.
Stephan Zeilinger machte deutlich, dass auch die Bürgerinitiative Oberasbach weiterhin gegen das Vorhaben sei. Er verwies außerdem auf Baumfällungen in dem Waldstück und bat die Verwaltung, deren Hintergründe zu prüfen. Auch ein möglicher Verfahrensstopp solle geprüft werden.
Harald Patzelt erklärte, die SPD bleibe ebenfalls bei ihrer ablehnenden Haltung. Auch er verlangte nähere Informationen zu den Fällungen. Nach Angaben aus der Sitzung sollen diese allerdings nicht unmittelbar mit dem geplanten Baugrundstück zusammenhängen. Bürgermeister Diebenbusch sagte eine Prüfung zu.
Andreas Fleischmann (Grüne) sprach sich ebenfalls für den Erhalt des Waldes aus, gegebenenfalls auch gegen die Rechtsauffassung des Landratsamtes.
Theodor Förster von der AfD erklärte, dass der Wald erhalten werden solle. Er habe sich das Grundstück angesehen und gehe davon aus, dass die zuletzt beobachteten Baumfällungen nicht auf dem für das Mehrfamilienhaus vorgesehenen Grundstück erfolgt seien.
Naturschutzbehörde stimmt unter Auflagen zu
Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Sie sieht unter bestimmten Auflagen keine naturschutzrechtlichen Gründe, die dem Vorhaben grundsätzlich entgegenstehen.
Nach Angaben aus der Sitzungsvorlage sind weder Schutzgebiete noch gesetzlich geschützte Biotope betroffen. Bei einer Ortseinsicht im August 2025 seien zudem keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten gefunden worden.
Die Behörde weist allerdings darauf hin, dass Bäume und Hecken während der gesetzlichen Schutzzeit nicht ohne Weiteres beseitigt werden dürfen. Mehrere Anwohner berichten allerdings, dass auch in den vergangenen Monaten in dem Wald in der Linder Siedlung zahlreiche Bäume gefällt worden seien – ein riesiger Stapel der gefällten Bäume liegt am Ende der Zwickauer Straße.
Anwohner fürchten Verlust des Waldes
Die Anwohner hatten bereits vor der ersten Entscheidung des Bauausschusses umfangreiche Einwände formuliert. Sie befürchten neben dem dauerhaften Verlust der Waldfläche zusätzliche Bodenversiegelung und mehr Verkehr.
Aus ihrer Sicht müsse verhindert werden, dass sich die Bebauung schrittweise in bislang unbebaute und bewaldete Bereiche ausdehne.
Offen ist zudem die Entwässerung. Das Tiefbauamt stellt in seiner Stellungnahme fest, dass ein Gebäude der vorgesehenen Größe wegen der hydraulischen Auslastung des bestehenden Kanalnetzes nicht uneingeschränkt angeschlossen werden kann. Der Bauherr müsste deshalb auf dem Grundstück eine Retentionsanlage errichten und Regenwasser gedrosselt in die Kanalisation einleiten.
Stadt bleibt bei ihrer Ablehnung
Trotz der neuen Einschätzung des Landratsamtes änderte der Ausschuss seine grundsätzliche Haltung nicht. Katja Krenzer von der Stadtverwaltung kündigte an, erneut Kontakt mit der Kreisbehörde aufzunehmen und eine ausführlichere Begründung einzufordern.
Bürgermeister Thomas Diebenbusch stellte klar, dass die Stadt weiterhin nicht beabsichtige, ihr gemeindliches Einvernehmen zu erteilen.
Damit bleibt die zentrale Frage offen: Kann auf einer Fläche, die die Stadt weiterhin als Außenbereich und der Flächennutzungsplan als Wald beziehungsweise forstwirtschaftlich genutzte Fläche betrachtet, tatsächlich ein Mehrfamilienhaus entstehen?
Die Antwort darauf hängt nun wesentlich von der weiteren rechtlichen Bewertung des Landratsamtes ab.

