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Haftstrafe auf Bewährung für Leistungsbetrug: Fürther wegen Scheinrechnungen verurteilt

26. August 2024 , ,
Ein 40-jähriger Fürther wurde wegen Leistungsbetrugs durch den Verkauf von Abdeckrechnungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.Ein 40-jähriger Fürther wurde wegen Leistungsbetrugs durch den Verkauf von Abdeckrechnungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Er stellte Rechnungen ohne eine Leistung zu erbringen und erhielt dafür vom Auftraggeber, der die Summen absetzte, eine Provision: Das Amtsgericht Fürth hat einen 40-jährigen Mann aus Fürth zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte geständig war und bisher nicht vorbestraft ist. Zwischen Februar 2019 und Februar 2020 hatte der Mann sogenannte Abdeckrechnungen im Wert von knapp 550.000 Euro erstellt und verkauft.

Abdeckrechnungen werden zumeist von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung von Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Regelfall für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.

Der Fall wurde durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg aufgedeckt. Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte für die Erstellung dieser Scheinrechnungen rund 15.000 Euro Provision erhalten hatte. Obwohl er offiziell arbeitslos gemeldet war und Sozialleistungen bezog, meldete er diese Einkünfte nicht beim Jobcenter an.