Volle Glascontainer, daneben abgestellte Flaschen und Ärger an mehreren Sammelstellen: Im Landkreis Fürth hat die unzureichende Leerung von Altglascontainern Ende Mai für Beschwerden gesorgt. Nach Angaben des Landratsamts führten randvolle Behälter und daneben abgelegte Glasverpackungen zu einem unschönen Bild. Der Unmut der Bürger sei nachvollziehbar gewesen.
Mit dem Thema befasst sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Landkreises Fürth in seiner Sitzung am 25. Juni. Laut der Vorlage für den Ausschuss sind die Glascontainer nicht Teil der kommunalen Abfallentsorgung, wie sie etwa für Restmüll, Biomüll, Papier oder Sperrmüll gilt. Zuständig für die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Glas sind die Dualen Systeme. Diese haben die Firma Kühl Entsorgung & Recycling Süd GmbH aus Nürnberg unter anderem mit der regelmäßigen und zuverlässigen Leerung der Glascontainer beauftragt.
Nach Darstellung des Landratsamts stand die kommunale Abfallwirtschaft wegen der Probleme mit dem Unternehmen in Kontakt. Die Firma habe zugesichert, die Lage ab 1. Juni durch Verbesserungen zu entschärfen. Genannt werden in der Vorlage sogenannte Doppeltouren. Hintergrund seien innerbetriebliche Gründe gewesen, die zu Verzögerungen im vorgesehenen Leerungsintervall geführt hätten.
Zudem habe das Unternehmen organisatorische Verbesserungen angekündigt, um solche Vorkommnisse künftig zu vermeiden. Stark genutzte Standorte, etwa an Park-and-Ride-Parkplätzen, sollen demnach als Brennpunkte betrachtet werden. Dort sollen zusätzliche Container aufgestellt werden. Im Gegenzug könnten an weniger stark frequentierten Standorten Behälter abgezogen werden. Für besonders belastete Standorte sind kürzere Sammelrhythmen vorgesehen, laut Vorlage bis hin zu einer wöchentlichen Leerung.
Rechtlich verweist das Landratsamt auf die besondere Zuständigkeit bei Verkaufsverpackungen. Die Sammlung von Verpackungsglas ist demnach nicht Aufgabe des Landkreises oder der Gemeinden, sondern liegt bei den Dualen Systemen. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten müssen ihre Verpackungen bei einem Dualen System lizenzieren. Die Systeme sind anschließend für die Rücknahme zuständig und vergeben die konkrete Sammelleistung über Ausschreibungen an Unternehmen.
Für den Landkreis Fürth bedeutet das: Er tritt bei der Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht als Auftraggeber auf. Deshalb hat er nach eigener Darstellung nur einen begrenzten Einfluss auf die Abfuhr. Vertragsstrafen bei ausgefallenen oder verspäteten Leerungen könne der Landkreis in diesem Bereich nicht durchsetzen. Anders wäre dies bei kommunalen Entsorgungsverträgen, etwa bei der Abfuhr von Restmüll, Biomüll, Papier oder Sperrmüll.
In der derzeitigen Abstimmung zur Sammlung von Verpackungsglas ist nach Angaben des Landratsamts ein Sammelrhythmus «nach Bedarf, mindestens jedoch 2-wöchentlich» vereinbart. Die kommunale Abfallwirtschaft befinde sich außerdem in Abstimmung mit dem staatlichen Abfallrecht. Dort würden in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen geprüft.
Eine Rolle spielen auch die Eigentums- und Betriebsverhältnisse an den Containerstandorten. Der Landkreis ist nach der Träger der Containerstandplätze und errichtet diese. Die Gemeinden sind Eigentümer der Betriebsflächen. Sie sorgen auf Grundlage entsprechender Verträge für Überwachung, Instandhaltung, Reinigung und Sauberhaltung der Flächen und erhalten dafür eine pauschale Vergütung vom Landkreis.
Ein Beschluss über konkrete neue Maßnahmen ist in der Sitzung nicht vorgesehen. Der Beschlussvorschlag lautet, dass der Umwelt- und Verkehrsausschuss den Sachstand zur Kenntnis nimmt.
22.4°C | Bedeckt 
