Mittwoch, 5. August 2026 10:50
Wetter wird geladen...

Kein Zutritt für Taubenhilfe in Fürther Problemhaus

5. August 2026, 10:48 Uhr
Ein leer stehendes Haus in der Fürther Pickertstraße sorgt wegen eines Taubenvorkommens für Diskussionen. (Foto: Symbolbild)Ein leer stehendes Haus in der Fürther Pickertstraße sorgt wegen eines Taubenvorkommens für Diskussionen. (Foto: Symbolbild)

Ein leer stehendes Haus in der Fürther Pickertstraße beschäftigt Behörden und Tierschützer bereits seit längerer Zeit. Der Stadt ist seit mehreren Jahren ein Taubenvorkommen am und teilweise im Gebäude bekannt. Nach Angaben des Ordnungsamtes wurde die Vergrämung dort teilweise nicht sachgerecht ausgeführt.

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz teilte auf Anfrage von Fürth Aktuell mit, dass die Stadt bereits Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen und Maßnahmen veranlasst habe.

Die Fürther Stadttaubenhilfe kennt den Fall seit Anfang 2025. Mieter aus angrenzenden Hinterhöfen hätten die Initiative damals auf die Situation aufmerksam gemacht, berichtet Laura Kroiß von der Stadttaubenhilfe. Seitdem entnähmen die Helfer in zwei benachbarten Höfen regelmäßig Taubeneier. Diese werden üblicherweise durch Attrappen ersetzt, um die Population tierschutzgerecht zu begrenzen.

Auch im leer stehenden Haus selbst würde die Initiative nach eigenen Angaben gerne Eier entnehmen. Der Eigentümer verwehre den Helfern jedoch den Zutritt, erklärt Kroiß. Die Stadttaubenhilfe habe deshalb auch das Ordnungsamt auf das Gebäude aufmerksam gemacht.

Besondere Gefahren können nach Angaben der Tierschützer von schlecht befestigten Netzen ausgehen. Solche Netze müssten straff und ohne Lücken angebracht werden. Andernfalls könnten sich Tauben hindurchdrängen und darin verfangen. Dabei könnten Gliedmaßen abgeschnürt werden. Tiere, die sich nicht mehr selbst befreien können, drohten zu verdursten oder zu verhungern.

Wer eine gefangene Taube entdeckt, sollte nach Einschätzung der Stadttaubenhilfe schnell handeln. Verständigt werden könnten die örtliche Taubenhilfe, die Feuerwehr oder eine Wildtierrettung. Nach der Befreiung sollte ein Tier nicht ohne Untersuchung wieder freigelassen werden. Es könne dehydriert oder verletzt sein, auch wenn dies zunächst nicht unmittelbar erkennbar sei.

Die Stadt verweist bei verendeten oder gefangenen Tieren auf das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz. Als untere Veterinärbehörde könne es tätig werden, wenn tierschutzwidrige oder das Tierwohl gefährdende Umstände vorlägen.

Anders beurteilt die Behörde mögliche Verschmutzungen, Geruchsbelästigungen oder andere Auswirkungen auf Nachbarn. Solche Beeinträchtigungen seien in diesem Zusammenhang grundsätzlich kein von der Stadt zu betrachtender Belang, teilte das Amt mit. Betroffenen könne gegebenenfalls der private Rechtsweg offenstehen.

Nach Angaben der Stadttaubenhilfe handelt es sich bei dem Anwesen in der Pickertstraße nicht um einen Einzelfall. Immer wieder nutzten Tauben offene oder beschädigte Dachböden als Rückzugs- und Brutplätze. Besonders betroffen seien Gebäude, um die sich Eigentümer nur unzureichend kümmerten. Ein Befall bleibe dort mitunter über Jahre unentdeckt.

Die Initiative habe bereits mehrere Dachböden, Hinterhöfe und Gebäudespalten tierschutzgerecht von Tauben befreit und die Zugänge anschließend verschlossen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Helfer Zugang zu den betroffenen Bereichen erhielten.

Artikelaufrufe: