Am Freitagnachmittag, dem 31. Januar 2025, meldete eine aufmerksame Zeugin der Polizeiinspektion Stein ungewöhnliche Aktivitäten am Waldrand zwischen Stein und Krottenbach. Ein Mann soll dort zusammen mit einem Kind Schießübungen auf Flaschen durchgeführt haben. Dank der detaillierten Beschreibung des Mannes und des angegebenen Kennzeichens des in der Nähe geparkten Fahrzeugs konnte die Polizei schnell reagieren.
Obwohl die Beamten zunächst niemanden vor Ort antrafen, entdeckten sie kurz darauf das beschriebene Fahrzeug im fließenden Verkehr. Bei der anschließenden Kontrolle fanden sie eine Softairwaffe. Der 34-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, und ein durchgeführter Drogentest verlief positiv. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Softairwaffen, die echten Schusswaffen oft täuschend ähnlich sehen, unterliegen in Deutschland bestimmten gesetzlichen Regelungen. Modelle mit einer Geschossenergie von mehr als 0,5 Joule sind erst ab 18 Jahren erlaubt und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Zudem müssen sie mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist gemäß §42a Waffengesetz verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Polizei warnt eindringlich vor dem leichtfertigen Umgang mit Softairwaffen in der Öffentlichkeit, da diese zu gefährlichen Situationen führen können.