Es ist ein nasser, ungemütlicher Sonntagnachmittag in Zirndorf, als sich die dunklen Wolken am 21. Juni 2026 entladen. Starkregen prasselt nieder, begleitet von Hagelkörnern, und verwandelt Straßenzüge innerhalb kürzester Zeit in regelrechte Bäche. In der Unterführung an der Fürther Straße, der sogenannten Röschleinschlucht, spitzt sich die Situation besonders rasch zu. Die Wassermassen steigen derart schnell an, dass ein Pkw in den Fluten eingeschlossen wird. Am Ende muss die Feuerwehr anrücken, um den Mann mit einem Schlauchboot aus dem überschwemmten Bereich zu retten.
Ein solches Szenario wirft unweigerlich die Frage auf, ob sich an der Unterführung baulich etwas ändern lässt. Auf Nachfrage von Fürth Aktuell ordnet Stadtbauamtsleiter Gerhard Klein die Situation ein. Die bestehende öffentliche Kanalisation sei nach wasserwirtschaftlichen Vorgaben für einen sogenannten Bemessungsregen ausgelegt, der statistisch betrachtet einmal in drei Jahren auftritt. Bei intensiveren Niederschlägen reichten die Reserven im Kanal zwar oftmals noch aus. Doch bei einem Extremereignis wie am Sonntag, bei dem massiver Starkregen mit Hagel kombiniert war, trete das Wasser unweigerlich aus der Kanalisation an die Oberfläche, erläutert Klein.
Die kurzzeitige Überflutungsproblematik lässt sich laut Klein nicht einfach durch den Einsatz von Pumpen lösen. Eine flächendeckende Auslegung der Kanalisation auf derart extreme Starkregenereignisse wäre nach seinen Worten ineffizient und hätte im Normalbetrieb sogar negative Folgen.
Auch moderne städtebauliche Konzepte wie eine „Schwammstadt“ seien im bebauten Bestand kaum umsetzbar. Zirndorf entwässere in diesem Bereich hauptsächlich über ein Mischsystem. „Schwammstadt“-Konzepte setzten jedoch zwingend versickerungsfähige Böden und ausreichend verfügbare Flächen voraus. Bei massiven Regenfällen kämen zudem auch Rückhaltebauwerke und Versickerungsanlagen unweigerlich an ihre Belastungsgrenzen, sodass der Niederschlag oberflächlich abfließe.
Um zu verhindern, dass bei schnell steigendem Wasserpegel weitere Fahrzeuge in die Gefahrenzone einfahren, verweist das Stadtbauamt zunächst auf die Straßenverkehrsordnung. Deren erster Paragraph fordert von allen Teilnehmern ständige Vorsicht. „Damit sollte sich das Einfahren in einen wassergefluteten Straßenabschnitt als problematisch erkennen lassen“, so Klein.
Dennoch kündigt die Verwaltung an, die Möglichkeiten für eine technische Warnanlage zu prüfen und die potenziellen Kosten dafür zu ermitteln. Die Unterführung ist Teil der Staatsstraße 2242. Bis zum Jahr 2024 war der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger für diesen Abschnitt verantwortlich. Inzwischen ist die Zuständigkeit auf die Kommune übertragen worden.
Der Stadt ist nicht bekannt, ob in dieser Zeit eine Warnanlage vonseiten des Freistaates diskutiert wurde. Ob eine solche Lösung nun realisiert wird, muss am Ende der Stadtrat entscheiden, zumal die aktuelle Haushaltslage der Kommune angespannt sei, wie Klein betont.
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