Das Geld ist auf dem Konto, doch an der Supermarktkasse wird die Kartenzahlung abgelehnt. Am Bankautomaten gibt es kein Bargeld. Für Menschen mit Schulden kann genau diese Situation existenzielle Folgen haben: Miete, Lebensmittel oder Medikamente lassen sich dann nicht mehr bezahlen, obwohl eigentlich Guthaben vorhanden ist. Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth macht deshalb anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung auf Probleme mit Pfändungsschutzkonten aufmerksam.
Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung findet vom 15. bis 19. Juni statt und steht in diesem Jahr unter dem Motto «Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird». Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, soll bei einer Kontopfändung sicherstellen, dass Betroffene weiterhin über einen gesetzlich geschützten Betrag verfügen können. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
Das P-Konto soll in solchen Fällen verhindern, dass das gesamte Kontoguthaben blockiert wird. Es schützt einen Grundfreibetrag, der derzeit automatisch 1.560 Euro pro Kalendermonat beträgt. Der Betrag kann sich erhöhen, wenn zum Beispiel Unterhaltspflichten bestehen oder besondere Lebenslagen vorliegen. In der Beratungspraxis zeigt sich nach Angaben der Diakonie Fürth jedoch, dass die gesetzlich vorgesehenen Schutzregeln nicht immer reibungslos umgesetzt werden.
Die Frage «Wie komme ich an mein Geld?» höre das Team um Andreas Hausknecht regelmäßig, teilt die Diakonie Fürth mit. Hausknecht leitet die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth. Er sagt: «Wenn gesetzliche Schutzregelungen von Banken nicht korrekt umgesetzt werden, hat das unmittelbare Folgen: Mieten können nicht überwiesen werden und Menschen kommen zeitweise nicht an Geld für Lebensmittel oder Medikamente.»
Ein wiederkehrendes Problem ist nach Angaben der Beratungsstelle die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Grundsätzlich hat jede Person mit einem Girokonto das Recht, dieses Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Nach Angaben der Diakonie Fürth komme es in der Praxis dennoch vor, dass Banken dies ablehnten oder Bedingungen stellten, etwa wenn das Konto wegen eines Dispokredits im Minus sei.
Hausknecht betont: «Auch ein Konto im Minus muss auf Verlangen in ein P-Konto umgewandelt werden. Wenn Banken dies ablehnen oder mit Bedingungen versehen, widerspricht das geltendem Recht.» Das P-Konto darf zwar nur auf Guthabenbasis geführt werden. Das ändert nach Angaben der Beratungsstelle jedoch nichts daran, dass der Anspruch auf Umwandlung besteht.
Weitere Schwierigkeiten sieht die Diakonie Fürth bei Gebühren und Leistungen. Viele Betroffene wüssten nicht, dass sich durch die Einrichtung eines P-Kontos am bestehenden Vertragsverhältnis grundsätzlich nichts ändern darf. «Höhere Kontoführungsgebühren oder die Sperrung einer Girokarte werden von Betroffenen oft hingenommen, obwohl dies rechtlich vielfach nicht zulässig ist», sagt Hausknecht.
Auch Gemeinschaftskonten werfen nach Angaben der Beratungsstelle häufig Fragen auf. Gerade wenn nur eine Person eines Ehepaars verschuldet sei, könne Pfändungsschutz wichtig werden, um das andere Einkommen zu sichern. Ein Gemeinschaftskonto kann allerdings nicht einfach wie ein Einzelkonto als P-Konto geführt werden. Für Betroffene kann deshalb entscheidend sein, sich frühzeitig beraten zu lassen und die Kontostruktur zu klären.
Ein weiterer Punkt betrifft laufende Zahlungen an Gläubiger. Menschen mit P-Konto sollten nach Angaben der Schuldnerberatung besonders prüfen lassen, welche Zahlungen noch sinnvoll und tragbar sind. Hausknecht sagt: «Wichtig ist auch, dass Menschen mit P-Konto von ihrem geschützten Existenzminimum grundsätzlich keine Schuldenraten mehr zahlen.» Das Geld innerhalb des Freibetrags diene der Sicherung des Lebensunterhalts. Würden davon weiter Schulden beglichen, entstünden häufig an anderer Stelle neue Rückstände, etwa bei Miete oder Energie.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Fürth unterstützt Betroffene bei Fragen rund um Kontopfändung und Pfändungsschutzkonto. Ratsuchende können sich telefonisch während der Sprechzeiten an die Beratungsstelle wenden oder spezifische Fragen über die Online-Beratung stellen. Die Beratung ist nach Angaben der Diakonie kostenfrei. Auch eine anonyme Anfrage ist möglich.
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