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Fürth: Aggressiver Mann verletzt Polizisten bei Einsatz in der U-Bahn

29. Oktober 2026, 14:05 Uhr
An der U-Bahn-Haltestelle Fürth-Klinikum nahm die Polizei einen 42-Jährigen nach einer Auseinandersetzung fest. (Foto: Symbolbild: David Oßwald)An der U-Bahn-Haltestelle Fürth-Klinikum nahm die Polizei einen 42-Jährigen nach einer Auseinandersetzung fest. (Foto: Symbolbild: David Oßwald)

Ein Polizeibeamter auf dem Weg zum Dienst hat am Mittwochmittag in der Fürther U-Bahn einen aggressiven Fahrgast gestoppt. Der 42-jährige Deutsche hatte zuvor andere Passagiere angepöbelt und war in körperliche Auseinandersetzungen verwickelt. Bei seiner Festnahme leistete er erheblichen Widerstand. Der Polizist wurde verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Gegen 12 Uhr war der uniformierte Beamte mit der Linie U1 unterwegs, als er auf den Mann aufmerksam wurde. Aus den zunächst verbalen Streitigkeiten entwickelten sich körperliche Auseinandersetzungen zwischen dem 42-Jährigen und anderen Fahrgästen. Daraufhin griff der Polizist ein.

An der Haltestelle Fürth-Klinikum führte er den Mann aus dem Waggon, um dessen Personalien zu überprüfen. Auf dem Bahnsteig widersetzte sich der 42-Jährige der Kontrolle so heftig, dass ihn der Beamte zu Boden bringen und fesseln musste. Dabei erlitt der Polizist Knieverletzungen, die später in einem Krankenhaus behandelt wurden.

Alarmierte Streifen der Polizeiinspektion Fürth übernahmen den Festgenommenen und brachten ihn zur Dienststelle. Doch auch dort beruhigte sich die Situation zunächst nicht. Der Mann beleidigte mehrere Polizisten, spuckte einem Beamten ins Gesicht und warf Gegenstände nach den Einsatzkräften.

Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Anschließend blieb der 42-Jährige in Polizeigewahrsam, bis sich sein Zustand wieder beruhigt hatte.

Gegen den Deutschen wird nun wegen mehrerer Straftaten ermittelt. Dazu zählen der Verdacht des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung.

Ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte kann nach Paragraf 114 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ob und welche Straftaten dem 42-Jährigen tatsächlich nachgewiesen werden können, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

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